Ablauf der ADHS-Diagnostik

Für die Abklärung einer möglichen ADHS-Diagnose erfolgt in unserer Praxis ein strukturierter, mehrstufiger Ablauf:

 

1. Erstgespräch (Anamnese)

Der erste buchbare Termin dient der ausführlichen anamnestischen Erhebung. In diesem Gespräch werden erste Hinweise auf eine ADHS-Symptomatik besprochen sowie mögliche differentialdiagnostische Aspekte anhand einer vertieften Exploration erhoben.

 

2. Einreichung relevanter Unterlagen

Im Anschluss an das Erstgespräch bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen zukommen zu lassen:

  • Grundschulzeugnisse
  • Vorbefunde (z. B. Arzt- oder Klinikberichte)
  • ggf. weitere aussagekräftige Dokumente

 

Zudem erhalten Sie verschiedene standardisierte Fragebögen, die bitte vollständig ausgefüllt an uns zurückgesendet werden.

 

3. Zweiter Termin: Biografische Anamnese & Testdiagnostik

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird ein zweiter Termin für Sie freigeschaltet.
In diesem Termin erheben wir eine ausführliche biografische Anamnese und führen eine standardisierte testpsychologische Untersuchung durch.

 

4. Abschlussgespräch

Nach Auswertung aller Ergebnisse können Sie einen Termin für das Abschlussgespräch buchen. Hier erfolgt die Befundbesprechung sowie eine Beratung zum weiteren Vorgehen.

 

5. Befundbericht

Auf Wunsch stellen wir Ihnen zeitnah einen ausführlichen schriftlichen Befundbericht zur Verfügung.

Abrechnung der Leistungen

Wir rechnen dabei die Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) sowie den neuen Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen ab.

 

Dabei werden folgende Leistungen wie folgt berechnet:

  • 50-minütige Sprechstunde nach GOP 812a mit 134,06 €
  • Vertiefte Exploration nach 807a mit 53,62 €
  • Biografische Anamnese nach GOP 860a mit 123,34 €
  • Standardisierte Tests nach 855a (je 3 Tests) mit 151,50 €
  • Klinisches diagnostisches Interview nach 855a mit 151,50 €

Auf Wunsch erhalten sie einen ausführlichen schriftlichen Befundbericht, den wir nach nach 85x4.6 mit 134,06 € in Rechnung stellen. Wir weisen darauf hin, dass die Befundberichte auf Basis einer therapeutisch ausgerichteten Arbeitsweise erstellt werden und daher nicht zu Zwecken genutzt werden können, die eine formelle Begutachtung erfordern würden.